EU-Lizenz und Erlaubnis nach § 3 GüKG beantragen

Ohne Erlaubnis kein gewerblicher Güterkraftverkehr. Welche Sie brauchen, was Sie einreichen müssen und wie lange es dauert.

Erlaubnis oder EU-Lizenz?

Erlaubnis nach § 3 GüKG Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)
Gilt für Verkehr innerhalb Deutschlands grenzüberschreitenden Verkehr – und deckt den Inlandsverkehr mit ab
Rechtsgrundlage Güterkraftverkehrsgesetz Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Geltungsdauer zehn Jahre zehn Jahre
Je Fahrzeug Ausfertigung beglaubigte Kopie, muss im Fahrzeug mitgeführt werden

Wenn Sie auch nur gelegentlich ins Ausland fahren, beantragen Sie gleich die Gemeinschaftslizenz. Sie ersetzt die nationale Erlaubnis.

Wer sie erteilt

Zuständig ist die Genehmigungsbehörde am Sitz des Unternehmens. In Bayern sind das die Kreisverwaltungsbehörden – Landratsamt oder kreisfreie Stadt. Für München ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig.

Was Sie einreichen müssen

  • Antragsformular der Behörde
  • Nachweis der fachlichen Eignung – Prüfungszeugnis der IHK der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Gewerbezentralregisterauszug, für Unternehmensleitung und Verkehrsleiter
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenkassen
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit – Bescheinigung der Steuerberatung oder eines Wirtschaftsprüfers, bei Neugründung mit Eröffnungsbilanz
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei externem Verkehrsleiter: der Bestellungsvertrag

Wie lange es dauert

Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen ab vollständigem Antrag. Der längste Posten sind meist die Führungszeugnisse und die Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger – beantragen Sie die zuerst.

Der häufigste Stolperstein: Der Antrag liegt fertig da, aber es fehlt der Fachkundenachweis, weil niemand im Unternehmen die Prüfung hat. Die IHK-Prüfungstermine sind oft Wochen im Voraus ausgebucht. Wer gründen will, sollte mit der Prüfungsvorbereitung anfangen, nicht mit dem Antrag.

Wir helfen weiter

Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung in München, mit Einstieg jede Woche. Oder wir übernehmen die Verkehrsleitung als externer Verkehrsleiter, bis Sie die Prüfung selbst haben.

Wenn Sie mit der Lizenz auch im Ausland laden wollen: Was bei Kabotage gilt – die 3-in-7-Regel einfach erklärt.

089 944 570 11