Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und Code 95
Wer gewerblich Lkw oder Bus fährt, muss alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Wir unterrichten alle fünf Module samstags in München – als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte, mit elektronischer Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt. Einstieg an jedem Samstag.
Code 95 oder FQN – was heute gilt
Bis 2021 stand die Berufskraftfahrerqualifikation als Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Seit dem 23. Mai 2021 wird sie über ein eigenes Dokument im Scheckkartenformat nachgewiesen: den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Wichtig für die Praxis: Ein bereits eingetragener Code 95 bleibt bis zu seinem Ablaufdatum gültig. Sie müssen nichts tauschen und nichts beantragen, solange die eingetragene Frist läuft. Erst bei der nächsten Verlängerung bekommen Sie die Karte statt des Eintrags. Die Umstellung läuft dadurch über fünf Jahre verteilt.
Der Begriff „Fahrerqualifikationsnachweis“ ist verbreitet, im Gesetz heißt es aber Fahrerqualifizierungsnachweis. Gemeint ist dasselbe Dokument.
Wer die Weiterbildung braucht
Alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich im Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen unterwegs sind:
- Güterverkehr: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse – Klassen C1, C1E, C und CE
- Personenverkehr: Busse – Klassen D1, D1E, D und DE
Der Umfang steht in § 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung: 35 Unterrichtsstunden innerhalb von fünf Jahren, aufgeteilt auf fünf Module zu je sieben Unterrichtseinheiten. Die Module bauen nicht aufeinander auf – Sie können sie in beliebiger Reihenfolge und über den ganzen Zeitraum verteilt besuchen.
Wer sie nicht braucht
§ 1 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes nimmt eine Reihe von Fahrten aus. Die für Betriebe wichtigsten:
- Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Die Handwerkerregelung: Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet – sofern das Fahren nicht seine Hauptbeschäftigung ist
- Nichtgewerbliche Beförderung von Gütern oder Personen
- Fahrzeuge zu Entwicklungs-, Reparatur-, Wartungs- oder Prüfzwecken
- Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie anerkannter Rettungsdienste in der Notfallrettung
- Ausbildungsfahrzeuge in Fahrschulen
- Fahrzeuge land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Umkreis von 100 Kilometern
Die Handwerkerregelung wird am häufigsten falsch angewendet. Entscheidend ist das Wort Hauptbeschäftigung: Wer überwiegend fährt, fällt nicht darunter – auch wenn er eigenes Material transportiert. Im Zweifel rufen Sie an, das klären wir in fünf Minuten.
Die fünf Module
Wir unterrichten alle fünf gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisbereiche selbst – kein zugekauftes Material, keine wechselnden Honorarkräfte.
- Modul 1 – Eco-Training und wirtschaftliche Fahrweise: Kraftstoffverbrauch, Fahrphysik, vorausschauendes Fahren
- Modul 2 – Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber: Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006, Mitführpflichten, Kontrollen
- Modul 3 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit: Assistenzsysteme, Abbiegeassistent, toter Winkel, Abfahrtkontrolle
- Modul 4 – Schadensprävention und Marktordnung: Haftung, Dokumente, Maut, Verhalten bei Unfall und Kontrolle
- Modul 5 – Ladungssicherung: Physik, Zurrkräfte, Lastverteilung, Aufbauten nach DIN EN 12642

Termine und Preise
Ein Modul pro Samstag, 9:00 bis 17:00 Uhr. Weil die Module nicht aufeinander aufbauen, steigen Sie an jedem Samstag ein und holen die fehlenden nach und nach.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Alle fünf Module | 449 € |
| Startangebot für die ersten zehn Teilnehmer | 399 € |
| Einzelnes Modul | 110 € |
Im Preis enthalten sind sieben Unterrichtseinheiten je Modul, sämtliche Schulungsunterlagen, die elektronische Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt und die Teilnahmebescheinigung. Alle Samstagstermine ansehen
Die Meldung ans Kraftfahrt-Bundesamt
Nach jedem Modul melden wir Ihre Teilnahme elektronisch an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie müssen nichts einreichen und nichts sammeln. Sind alle fünf Module eingetragen, beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Ein Tipp aus der Praxis: Warten Sie damit nicht bis zum letzten Monat. Die Ausstellung dauert, und ohne gültigen Nachweis darf der Fahrer nicht eingesetzt werden – das trifft den Betrieb, nicht nur den Fahrer.
Für Unternehmen: wir kommen zu Ihnen
Ab einer entsprechenden Teilnehmerzahl unterrichten wir inhouse in Ihrem Betrieb – an Ihren Fahrzeugen, an Ihren Zurrmitteln, an Ihren echten Touren. Ab 1.590 € je Tag für bis zu zwölf Fahrer, Staffelpreise, und bis zu 70 Prozent BALM-Förderung für kleine und Kleinstunternehmen.
Wer unterrichtet
David Ritter unterrichtet persönlich – Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK), Verkehrsleiter (IHK), IHK-Fachkraft Zoll, anerkannter Dozent nach BKrFQG und Fahrlehrer für die Theorieausbildung Bus und Lkw. Die Ritter Mehrwert GmbH ist staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach § 9 Abs. 1 BKrFQG, anerkannt durch die Regierung der Oberpfalz.
Mehr zur Ritter Mehrwert Akademie und zum Verkehrsleiter-Lehrgang.
Fragen? Rufen Sie an: 089 944 570 11 · info@ritter-mw.de – wenn ich gerade unterrichte, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter, ich rufe zurück.