Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) statt Code 95 – Das gilt für die Weiterbildung
Was hat es mit dem Fahrerqualifikationsnachweis auf sich?
Bereits im Jahr 2020 trat das reformierte Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft. Mit diesem folgte die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, die für Berufskraftfahrer und Besitzer eines Lkw- oder Bus-Führerscheins grundlegende Veränderungen mit sich brachte. Betroffen ist dabei in erster Linie der früher direkt auf dem Führerschein vermerkte Code 95, welcher schrittweise von dem eigenständigen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) abgelöst wurde. Was Sie über den ehemaligen Code 95 wissen müssen, welche Richtlinien aktuell gelten und wie Sie die gesetzlichen Hürden meistern, erfahren Sie im nachfolgenden Überblick.
Was ändert sich für den Code 95 im Führerschein?
Der Gesetzgeber überführte mit den Veränderungen des Gesetzes eine EU-Richtlinie in nationales Recht und legte damit die Grundlage für modernisierte Anforderungen an den Bus- oder Lkw-Führerschein, der zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Den klassischen Eintrag direkt im Führerscherdokument gibt es für Neuausstellungen nicht mehr. Stattdessen wird die Berufskraftfahrerqualifikation über ein separates Dokument im Scheckkartenformat nachgewiesen. Die Zustellung des FQN erfolgt nach der Absolvierung der Module und der Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) direkt an den Fahrer – und zwar einheitlich im gesamten EU-Raum.
Wer braucht den Fahrerqualifikationsnachweis bzw. die Module?
Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKrFQG) – Module für Lkw & Bus
Sie können die gesetzlichen Weiterbildungsmodule für Lkw und Bus sowie die Vorbereitungen zur beschleunigten Grundqualifikation bei offiziell staatlich anerkannten Schulungsanbietern absolvieren. Als zertifizierte und anerkannte Ausbildungsstätte bieten wir Ihnen direkt in München das komplette Spektrum an. Wir vermitteln das theoretische und praktische Fachwissen exakt so, wie es das Gesetz verlangt, und sorgen für eine reibungslose elektronische Übermittlung an das zentrale Register des KBA (BQR). Sichern Sie sich und Ihrem Fuhrpark rechtzeitig die nötigen Termine und Qualifikationen. Für Fragen zu den Modulen, Fristen oder der Organisation von Schulungstagen für Ihre Fahrer stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Unser Schulungsangebot im Überblick
Wir decken alle fünf geforderten Kenntnisbereiche (Module 1–5) ab, die für die Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) benötigt werden:
- Modul 1: Eco-Training & Wirtschaftliche Fahrweise
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (Lenk- und Ruhezeiten)
- Modul 3: Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit
- Modul 4: Schadensprävention & Marktordnung
- Modul 5: Ladungssicherung (Optimale Transportlogistik)
Moderne Schulungsräume in München
Unsere Seminare finden in einer professionellen, modernen Lernumgebung statt. Die Schulungsräume erfüllen alle behördlichen Anforderungen und sind für ein konzentriertes, produktives Arbeiten perfekt ausgestattet. Gerne bieten wir für Transportunternehmen ab einer entsprechenden Teilnehmerzahl auch maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen im Betrieb an.
Eine Berufskraftfahrerqualifikation, die Grundqualifikation oder die regelmäßige Weiterbildung ist für alle Fahrer und Fahrerinnen zwingend vorgeschrieben, die einen Bus oder Lkw gewerblich nutzen und am Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen möchten. Darunter fallen alle Personen, die mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich unterwegs sind. Für alle Fahrerinnen und Fahrer im Besitz der entsprechenden Klassen gilt im Intervall von fünf Jahren eine strikte Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden, aufgeteilt auf die 5 gesetzlich vorgeschriebenen Module.