Was in der IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr auf Sie zukommt – Aufbau, Bewertung, Kosten und Anmeldung.
Warum diese Prüfung
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen betreiben will, braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz oder eine EU-Lizenz. Eine der Voraussetzungen dafür ist die fachliche Eignung nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Nachgewiesen wird sie in aller Regel durch die Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Person, die diese Eignung mitbringt, ist die Verkehrsleiterin oder der Verkehrsleiter (die vier Voraussetzungen im Überblick). Das kann die Unternehmerin selbst sein, eine angestellte Person oder eine extern bestellte.
Die fünf Sachgebiete
Geprüft werden die Sachgebiete aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009:
| Sachgebiet | Worum es geht |
|---|---|
| Recht | Güterkraftverkehrsrecht, Marktzugang, Beförderungs- und Speditionsvertrag nach HGB, CMR, Haftung, Arbeits- und Sozialrecht |
| Kaufmännische und finanzielle Führung | Fahrzeugkostenrechnung, Kalkulation, Break-even, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Umsatzsteuer, Zahlungsverkehr |
| Technische Normen und technischer Betrieb | Zulassung und Betriebserlaubnis, Massen und Abmessungen, Lastverteilung, Ladungssicherung, Fahrzeugauswahl |
| Straßenverkehrssicherheit | Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber, Gefahrgut nach ADR, Unfallverhütung, Umweltschutz |
| Grenzüberschreitender Verkehr | Gemeinschaftslizenz, Kabotage, Zoll- und Versandverfahren, Entsendevorschriften |
Das größte Gewicht liegt bei den kaufmännischen und finanziellen Themen. Wer dort sicher rechnet, hat die Prüfung halb bestanden.
So läuft die Prüfung ab
Die schriftliche Prüfung dauert mindestens vier Stunden und besteht aus zwei Teilen:
- Fragenteil – Multiple-Choice-Fragen und Fragen, die direkt zu beantworten sind. Hier wird Wissen abgefragt.
- Schriftliche Übungen und Fallstudien – zusammenhängende Betriebsfälle, die Sie analysieren, berechnen und begründet entscheiden müssen. Hier wird geprüft, ob Sie das Wissen anwenden können.
Reicht das schriftliche Ergebnis nicht, bieten viele Kammern eine mündliche Ergänzungsprüfung an. Fragen Sie bei Ihrer IHK nach, wie sie das handhabt.
Wann Sie bestanden haben
Zwei Hürden müssen gleichzeitig genommen werden:
- insgesamt mindestens 60 Prozent der erreichbaren Punkte
- in keinem der beiden Teile weniger als 50 Prozent
Die zweite Bedingung ist die, an der die meisten scheitern: Ein sehr gutes Ergebnis im Fragenteil rettet Sie nicht, wenn die Fallstudien unter 50 Prozent liegen. Deshalb trainieren wir die Fallstudien in unseren Lehrgängen gesondert.
Kosten
| Prüfungsgebühr der IHK | je nach Kammer meist 200 bis 270 € |
| Vorbereitungslehrgang | freiwillig, aber dringend zu empfehlen |
Die Prüfungsgebühr zahlen Sie direkt an die Kammer, sie ist in keinem Lehrgangspreis enthalten. Jede IHK legt ihre Gebühren selbst fest.
Anmeldung
Angemeldet wird bei der IHK, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihr Unternehmen sitzt. Für München und Oberbayern ist das die IHK für München und Oberbayern. Melden Sie sich frühzeitig an – die Termine sind begrenzt und oft Wochen im Voraus ausgebucht.
Kann ich befreit werden?
Ja, das ist möglich. Bestimmte Berufsabschlüsse und Fortbildungsprüfungen können ganz oder teilweise von der Fachkundeprüfung befreien. Ob das in Ihrem Fall greift, entscheidet Ihre Kammer – fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Lehrgang buchen. Wir sagen Ihnen gern, worauf es dabei ankommt.
Wie wir Sie vorbereiten
Einen Überblick über alle Lehrgänge finden Sie auf der Seite der Ritter Mehrwert Akademie.
Unser Präsenzlehrgang in München deckt den gesamten Prüfungsstoff ab:
- Acht Unterrichtstage, berufsbegleitend – montags und dienstags über vier Wochen, 56 Unterrichtsstunden, höchstens zehn Teilnehmer
- Einstieg jede Woche – der Stoff läuft in vier abgeschlossenen Blöcken im Kreis
- Fallstudientraining und Musterprüfung im Format des zweiten schriftlichen Prüfungsteils
Beide unterrichtet und geschrieben von David Ritter, Verkehrsleiter (IHK) und IHK-Fachkraft Zoll – jemandem, der diese Prüfung selbst abgelegt hat.
Fragen? Rufen Sie an: 089 944 570 11. Wenn ich gerade unterrichte, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter – ich rufe zurück.